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SaaS-Nutzungsvertrag – reportical

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von Softwareanwendungen auf Grundlage von Software as a Service (SaaS) der Firma brandcity GmbH, Lindwurmstraße 173 Rgb, 80337 München (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) durch den Kunden.

1. Anwendungsbereich

Das Unternehmen ist Anbieter einer Software mit dem derzeitigen Titel „reportical“ zur Erstellung und Systematisierung von Reports über Clippings. Das Unternehmen bietet die Nutzung dieser Software als webbasiertes Tool an. Der Kunde beabsichtigt, die vorgenannte Service-Software in seinem Betrieb einzusetzen. Das Unternehmen stellt die Softwareanwendung für den Kunden ausschließlich aufgrund der vorliegenden Nutzungsbedingungen bereit.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Das Unternehmen erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software für Reporting und Berichtswesen.

2.2. Vertragsgegenstand ist die

2.2.1. Überlassung der Software „reportical“ (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) des Unternehmens zur Nutzung über das Internet und

2.2.2. Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Unternehmens.

2.3. Das Unternehmen ist berechtigt, die Leistungen auch durch Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) als Unterauftragsnehmer zu erbringen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet das Unternehmen nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

3. Softwareüberlassung

3.1. Das Unternehmen stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet das Unternehmen die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Das Unternehmen stellt dem Kunden die SOFTWARE als SaaS-Dienst per Fernzugriff zur Verfügung. Sie wird dem Kunden daher nicht zur eigenen dauerhaften Speicherung oder zur eigenen öffentlichen Wiedergabe überlassen.

3.2. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Unternehmens unter www.reportical.com. Die erforderlichen Systemvoraussetzungen (Einsatzbedingungen) ergeben sich ebenfalls aus der dort abrufbaren Leistungsbeschreibung.

3.3. Der Kunde erhält nach der Freischaltung seine Zugangsdaten per Email, die zur weiteren Nutzung des SaaS-Dienstes erforderlich sind. Der Kunde kann als Administrator Mitarbeiter als weitere Benutzer für den SaaS-Dienst anlegen.

3.4. Das Unternehmen beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.

3.5. Das Unternehmen entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

4. Nutzungsrechte an der SOFTWARE

4.1. Das Unternehmen räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste gemäß Leistungsbeschreibung und Dokumentation bestimmungsgemäß zu nutzen.

4.2. Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

4.3. Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Unternehmens, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten etc.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

5. Bereitstellen von Mediadaten

5.1. Das Unternehmen stellt dem Kunden im Rahmen der Softwarenutzung ggf. nach Verfügbarkeit aufbereitete Mediadaten zur Nutzung zur Verfügung. Das Unternehmen räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, diese Mediadaten während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste zu nutzen.

5.2. Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Mediadaten nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

5.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellten Mediadaten ganz oder teilweise Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

6. Einräumung von Speicherplatz

6.1. Das Unternehmen überlässt dem Kunden im Rahmen des SaaS-Dienstes einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung des SaaS-Dienstes zugreifen kann. Der Umfang des dem Kunden zur Verfügung stehenden Speicherplatzes ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Unternehmens. Sofern der dem Kunden zur Verfügung stehende Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird das Unternehmen den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Unternehmen.

6.3. Das Unternehmen ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird das Unternehmen tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.

7. Aufschiebende Bedingung der Rechteeinräumung

Sämtliche in diesem Vertrag vorgesehenen Rechteeinräumungen zu Gunsten des Kunden werden erst wirksam, wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig geleistet hat. Das Unternehmen kann eine Nutzung der SOFTWARE sowie seiner sonstigen Leistungen auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis jedoch nicht statt.

8. Support, Service

8.1. Das Unternehmen stellt dem Kunden ein Support-Center für Störungen und Systemfehler, die im Rahmen der bereitgestellten SaaS-Dienste aufkommen, bereit. Das Unternehmen wird entsprechende Störungsmeldungen zur SOFTWARE und der entsprechenden SaaS-Dienste innerhalb der auf der Website www.reportical.com veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform (insbesondere per E-Mail) beantworten und etwaige Störungen des bereitgestellten Service beheben.

8.2. Der Kunde wird dem Unternehmen etwaige Störungen und Systemfehler so genau wie möglich mitteilen, insbesondere unter Nennung ihres genauen Umstands und Umfangs.

8.3. Folgt aus der Qualifizierung der Störungsmeldung, dass die Störung in einer Leistungspflicht des Kunden, einem Anwenderfehler bzw. durch Anwenderfragen zur Bedienung der SOFTWARE oder aus sonstigen, nicht vom Unternehmen zu vertretenden Gründen begründet ist, wird das Unternehmen den Kunden darüber informieren und den Kunden ggf. an die Service-Abteilung verweisen.

8.4. Das Unternehmen stellt ggf. eine vergütungspflichtige Service-Abteilung für Anwenderfragen zur Bedienung der SOFTWARE bereit. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Unternehmens, welche über die Website www.reportical.com einsehbar ist oder dem Kunden bei Vertragsschluss per E-Mail übersandt wurde.

9. Leistungsänderungen

9.1. Das Unternehmen ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu ändern, wenn dies dem Kunden zumutbar und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

9.1.1. Produkte oder Leistungen Dritter, die in den Leistungen des Unternehmens enthalten sind (z.B. Hosting, Datenbankinhalte) stehen nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung und das Unternehmen hat die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten;

9.1.2. die Lauffähigkeit der vereinbarten SaaS-Dienste ist nicht mehr gewährleistet;

8.1.3. die vereinbarte Leistung entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen oder den geltenden Datenschutzbestimmungen;

8.1.4. die Leistungsänderung ist aufgrund neuer gesetzlicher oder behördlicher erforderlich;

8.1.5. die vereinbarte Leistung wird ganz oder teilweise gegen gleichwertige oder höherwertige Leistungen ausgetauscht, die die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen im Wesentlichen unverändert lassen;

9.2. Eine Leistungsänderung muss dem Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt werden. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Leistungsänderung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Leistungsänderung zu kündigen. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform erfolgen.

10. Unterbrechung, Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

10.1.  Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

10.2.  Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern (d.h. die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt) erfolgt die Wartung binnen 6 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Das Unternehmen wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird das Unternehmen den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

10.3.  Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach Ziffer 2.2. dieses Vertrags beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

11. Pflichten des Kunden

11.1.  Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Handlungen zu unterlassen, die einen störungsfreien Betrieb der SOFTWARE und SaaS-Dienste des Unternehmens gefährden. Hierzu zählt insbesondere auch der Versuch, auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang der Kunde nicht berechtigt ist.

11.2.  Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Dem Kunden ist es möglich, mit Hilfe der SOFTWARE selbst Daten zu erfassen und sie anderen Nutzern der SOFTWARE zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass er die hierfür erforderlichen Rechte an diesen Daten hat.

11.3.  Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung vorstehender Verpflichtung und der gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. des Urheberrechts, hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software bzw. der darin zur Verfügung gestellten Datenbanken anzufertigen. Zudem wird der Kunde Zugriffsrechte auf die SOFTWARE sorgfältig administrieren und Passwörter nicht offenlegen bzw. weitergeben.

11.4.  Unbeschadet der Verpflichtung des Unternehmens zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

11.5.  Der Kunde muss seine IT-Systeme regelmäßig warten und geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen um mögliche Gefahrenpotentiale bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu vermeiden. Der Kunde ist daher insbesondere verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

11.6.  Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort nach dem ersten Anmelden am System zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Soweit der Kunde aufgrund der Lizenz berechtigt ist Mitarbeiter als weitere Benutzer für den SaaS-Dienst anzulegen, hat er die Einhaltung der vorstehenden Pflichten sicher zu stellen und zu kontrollieren.

11.7.  Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Unternehmen hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

12. Vergütung

12.1.  Das Unternehmen stellt dem Kunden für die Dauer von 14 Tagen einen Testzugang zur Verfügung. Während dieses Testzeitraums ist die Nutzung des SaaS-Dienstes kostenlos.

12.2.  Der Kunde verpflichtet sich, dem Unternehmen außerhalb des Testzeitraums für die Überlassung der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Die Vergütung richtet sich nach der vom Kunden gewählten Option zur Laufzeit des Vertrags.

12.3.  Das vereinbarte Entgelt wird je nach gewählter Option zur Laufzeit monatlich oder jährlich abgerechnet und ist jeweils im Voraus mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

12.4.  Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist nur zulässig, soweit es sich um nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche des Kunden handelt.

12.5.  Das Unternehmen ist berechtigt das vereinbarte Entgelt angemessen zu erhöhen, wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten nach Abschluss des Vertrags erhöhen. Hierzu zählen

12.5.1. gesetzliche Lohnnebenkosten

12.5.2. Kosten aufgrund neuer gesetzlicher, behördlicher oder technischer Anforderungen

12.5.3. Kosten aufgrund neuer Sicherheitsbestimmungen oder neuer Datenschutzerfordernisse

12.5.4. Steuern und Abgaben

12.5.5. Wechselkursänderungen bei Fremdwährungsvereinbarung

12.5.6. Erhöhung von Gebühren Dritter, deren Produkte oder Leistungen in den Leistungen des Unternehmens enthalten sind (wie z.B. Hosting- und Providerkosten, Kosten der Beschaffung für Datenbankinhalte)

Eine Erhöhung des vereinbarten Entgelts darf erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsschluss bzw. der letzten Preiserhöhung erfolgen und muss dem Kunden mindestens einen Monat vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt werden. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preiserhöhung zu kündigen. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform erfolgen.

13. Gewährleistung, Haftung

13.1.  Das Unternehmen gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

13.2.  Für den Fall, dass Leistungen des Unternehmens von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

13.3.  Das Unternehmen ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte das Unternehmen davon in Kenntnis setzen. Das Unternehmen hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

13.4.  Der Kunde ist verpflichtet, das Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Unternehmen die erforderlichen Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

13.5.  Die im Rahmen des SaaS-Dienstes von Unternehmen gegebenenfalls bereit gestellten Mediadaten basieren auf den jeweils von der angegebenen Quelle zur Verfügung gestellten Informationen. Das Unternehmen pflegt diese Daten nach bestem Wissen und Gewissen in die Datenbank ein.

13.6.  Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen sind unabhängig vom Rechtsgrund nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen, es sei denn, das Unternehmen, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch das Unternehmen, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Das Unternehmen haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

13.7.  Für den Verlust von Daten haftet das Unternehmen insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

13.8.  Unbeschadet vorstehender Regelungen haftet das Unternehmen unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch das Unternehmen, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

13.9.  Etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder anderer gesetzlich zwingender Haf-tungsnormen bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

14. Laufzeit und Kündigung

14.1.  Das Unternehmen stellt dem Kunden für die Dauer von 14 Tagen einen kostenlosen Testzugang zur Nutzung des SaaS-Dienstes zur Verfügung. Der Testzeitraum beginnt mit der Gewährung des Zugangs zum SaaS-Dienst durch Übersendung der Zugangsdaten per E-Mail. Jedem Kunden steht nur ein Testzeitraum zu. Auf Anfrage kann das Unternehmen den Testzeitraum ggf. nach eigenem Ermessen verlängern. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Zugang des Kunden gesperrt. Der Kunde kann dann einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung des SaaS-Dienstes abschließen.

14.2.  Der kostenpflichtige Vertrag beginnt mit der Gewährung des Zugangs zum SaaS-Dienst durch Übersendung der Zugangsdaten bzw. Benachrichtigung über die Freischaltung des bereits bestehenden Zugangs per E-Mail. Die Laufzeit des kostenpflichtigen Vertrags ergibt sich aus der vom Kunden gewählten Option. Derzeit bietet das Unternehmen dem Kunden folgende Optionen an:

·       Monats-Abonnement: Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht eine der Vertragsparteien fristgerecht kündigt;

·       Jahres-Abonnement: Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien fristgerecht kündigt.

Die Kündigung des Vertrags kann jeweils schriftlich oder in Textform mit einer Frist von einem Tag vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen. Maßgeblich ist der fristgerechte Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.

14.3.  Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist das Unternehmen insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

14.4.  Mit Beendigung des Vertrags wird der dem Kunden gewährte Zugang zu den SaaS-Diensten gesperrt.

15. Datenschutz, Geheimhaltung

selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzes durch seine Kunden, Vertragspartner und Mitarbeiter erforderlichen Zustimmungserklärungen sowie die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich.

15.2.  Soweit das Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Soweit eine solche nicht vorliegt, ist das Unternehmen berechtigt, die Erbringung davon betroffener Leistungen zu verweigern.

15.3.  Das Unternehmen verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1.  Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

16.2.  Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis der Sitz des Unternehmens. Für Nichtkaufleute gilt dies nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstands.

17. Sonstiges

17.1.  Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

17.2.  Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.